LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
1 8 . W a h l p e r i o d eA n t w o r t
des Ministeriums des Innern und für Sport
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Wefelscheid (Gruppe FREIE WÄHLER)
– Drucksache 18/12496 –
Zustand und Zukunft des Brunnendenkmals auf dem Plateau der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz
Die Kleine Anfrage – Drucksache 18/12496 – vom 3. Juli 2025 hat folgenden Wortlaut:
Das Brunnendenkmal auf dem Plateau der Festung Ehrenbreitstein ist ein bedeutendes kulturhistorisches Zeugnis der preußischen Festungsarchitektur in Rheinland-Pfalz. Ursprünglich diente der Brunnen der zentralen Wasserversorgung der Festung und war damit in Friedens- wie in Belagerungszeiten für das Überleben der Besatzung und der Zivilbevölkerung von entscheidender Bedeutung. Heute ist der Brunnen nicht nur ein wichtiges Denkmal, sondern auch ein identitätsstiftendes Element für die Festungsanlage, die zu den bedeutendsten touristischen und kulturellen Zielen des Landes zählt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die kulturhistorische und denkmalpflegerische Bedeutung des Brunnendenkmals auf dem Plateau der Festung Ehrenbreitstein?
2. In welchem baulichen Zustand befindet sich das Brunnendenkmal aktuell, respektive liegen der Landesregierung Erkenntnisse zu Schäden oder Sanierungsbedarf vor?
3. Plant die Landesregierung, insbesondere im Hinblick auf anstehende Jubiläen der Festung Ehrenbreitstein, eine Sanierung, Restaurierung oder Aufwertung des Brunnens?
4. Welche Behörden oder Institutionen sind für die bauliche Unterhaltung, Pflege und denkmalrechtliche Betreuung des Brunnens zuständig (z. B. Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung)?
5. Gibt es Kooperationen oder Abstimmungen mit der Stadt Koblenz, dem Landesmuseum oder anderen Akteuren hinsichtlich der Pflege und Nutzung des Brunnens?
6. Wie wird die Öffentlichkeit über die Bedeutung und Geschichte des Brunnens informiert – etwa durch Beschilderung, Führungen oder digitale Angebote?
Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit angefügtem Schreiben
beantwortet.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 30. Juli 2025
Drucksache 18/12617
zu Drucksache 18/12496
25. 07. 2025
Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Wefelscheid durch den Minister des Innern und für Sport Michael Ebling:
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei dem Brunnendenkmal, das 1844 auf dem heutigen Aussichtspunkt auf dem Oberen
Schlosshof errichtet wurde, handelt es sich um ein kulturhistorisch und denkmalpflegerisch bedeutsames Kulturdenkmal. Es erinnert im Stil der Zeit an wichtige Etappen der Festungsgeschichte.
Zu Frage 2:
Die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) prüft regelmäßig den Zustand ihrer
Kulturdenkmäler. Die Statik des Brunnendenkmals ist nicht gefährdet, es besteht jedoch
ein Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf am Naturwerkstein, den Verfugungen sowie der Brunnentechnik. Im Zuge einer Instandsetzung des Brunnendenkmals wäre auch der Natursteinbelag des Podestes zu ertüchtigen.
Zu Frage 3:
Maßnahmen im Sinne der Anfrage befinden sich derzeit nicht in Vorbereitung. Aufgrund anderer, vordringlicher Sanierungsmaßnahmen sind Sanierungsarbeiten am Brunnendenkmal in der Mittelfristplanung der GDKE berücksichtigt.
Zu den Fragen 4 und 5:
Die Zuständigkeit liegt bei der GDKE. Insofern ist eine Kooperation mit anderen Akteuren nicht vorgesehen.
Zu Frage 6:
Das Brunnendenkmal ist Teil des Führungskonzepts der GDKE. Es wird im Rahmen
von Führungen auf der Festung Ehrenbreitstein vorgestellt und im Festungsführer
beschrieben. Künftig ist überdies geplant, das Brunnendenkmal in die Erlebnisroute
„Stationen der Festungsgeschichte“ zu integrieren und Informationen zur Geschichte
und Bedeutung des Brunnens mittels QR-Code abrufbar zu machen.
Von einer Beschilderung historischer Gebäudeteile der Festung sieht die GDKE
grundsätzlich ab.
Michael Ebling